Allgemeine Geschäftsbedingungen für EDER Serviceprodukte

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Anwendungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Servicevereinbarungen, die die EDER Mattenservice GmbH (EDER) abschließt. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie in Auftragsbestätigungen enthalten sind. In der Regel stehen die Serviceprodukte im Eigentum von EDER; diese Vereinbarung gilt auch für Matten, die im Eigentum des Kunden stehen (Kundenmatten), sofern nicht ausdrücklich Entgegenstehendes vereinbart ist.

 

I. Vertragsabschluss:
  1. Mit Aufträgen bleibt der VP EDER ohne Einrechnung des Postlaufes 30 Tage im Wort.
  2. Angebote bzw. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn dem VP die schriftliche Auftragsbestätigung, die Rechnung oder die Lieferung zugeht.
  3. Jegliche Angebote EDERs sind freibleibend.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht anerkannt.
II. Leistungsumfang, Sicherheit, Preis
  1. Serviceprodukte werden, soweit es sich nicht um Kundenmatten handelt, von EDER kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Pflegekosten werden gemäß Vereinbarung verrechnet. Gutschriften für unbenutzte Serviceprodukte können nicht erfolgen.
  2. Die Leistung von EDER besteht im Austausch von gewaschenen Serviceprodukten bzw. in der Zustellung oder Abholung dieser.
  3. Die Anzahl der jährlichen Lieferungen kann geringfügig abweichen.
  4. EDER ist berechtigt, den Gesamtleistungsumfang in Teilleistungen zu erbringen. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages in der gesamten Höhe wird dadurch nicht berührt.
  5. EDER behält sich eine jährliche Indexanpassung auf der Basis des Verbraucherpreisindex 2005 oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Index, bzw. eine Preisanpassung der vereinbarten Preise aufgrund anderer kostenrelevanter Parameter, vor. Als Bezugsgrößen für eine Indexanpassung dienen die Indexzahlen, die von der Statistik Austria für den Monat August eines jeden Jahres verlautbart werden. Beispiel: Die Wertanpassung im Jänner 2017 errechnet sich aus einer etwaigen Indexsteigerung zw. August 2015 und August 2016. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Anpassungen der Entgelte berechtigten den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
  6. Der vereinbarte Preis versteht sich exklusive Mehrwertsteuer.
III. Dauer
  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der ersten Leistung.
  2. Mangels gesonderter Vereinbarung gilt die Servicevereinbarung für eine Dauer von zumindest 36 Leistungsmonaten und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht längstens 3 Monate vor Ablauf durch einen der Vertragsteile mittels eingeschriebener Sendung schriftlich gekündigt wird. Nachträglich von den Vertragspartnern vereinbarte Ruhezeiten oder Sommerpausen bedürfen der Schriftform und verlängern automatisch die Laufzeit der Servicevereinbarung um die Dauer der Ruhezeit bzw. Sommerzeit. Bei Beendigung der Servicevereinbarung ist der Kunde verpflichtet, die Serviceprodukte, sofern es sich nicht um Kundenmatten handelt, an EDER unverzüglich zu retournieren. Bei Servicevereinbarungen mit schriftlich vereinbarter kürzerer Dauer wird ein Aufschlag von 10% auf den Pflegepreis verrechnet.
  3. Bei vorzeitiger Beendigung der Servicevereinbarung werden 2/3 des
  4. Restauftragswertes als ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegender
  5. pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt.
IV. Liefertermin
  1. 1. Liefertermine sind für EDER nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich im Auftragsformular vermerkt wurde und von EDER eine schriftliche Bestätigung erfolgte.
V. Garantie, Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz
  1. Garantieleistungen werden von EDER nur nach gesonderter Absprache erbracht. Im Rahmen einer solchen gesondert vereinbarten Garantie gelten die Absätze (3) und (5) sinngemäß. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde die Matten nicht im empfohlenen Waschturnus lückenlos von EDER pflegen lässt. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch EDER möglich und erfordern mangels gesonderter Vereinbarung für die Ruhezeit die Einlagerung der Matte bei EDER während der Servicepause. Bei Reinigung einer Matte durch Dritte verfällt eine allenfalls zugesagte Garantie.
  2. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß §§ 377f UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 2 Werktagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden.
  3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des verwendeten Materials Nitrilgummi Maßabweichungen von +/- 3% vorkommen können. Eine Maßabweichung von +/- 3% gilt daher nicht als Mangel. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei Matten mit Übergröße, das sind solche, die mit Schweißnähten produziert werden, keine Haftung auf Optik und Haltbarkeit dieser Schweißnähte seitens EDER übernommen werden kann.
  4. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung von Kundenservicematten durch EDER wird der gemeine Wert des Gegenstandes vergütet, der sich vereinbarungsgemäß wie folgt berechnet: vom Neuwert werden für das erste Jahr 30%, für das zweite Jahr weitere 20%, für das dritte Jahr weitere 10% und für das vierte Jahr weitere 10% abgezogen. Ab dem fünften Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet.
  5. Ansonsten hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Verbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Preisminderung, besteht nicht. Der Kunde ist bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung verpflichtet, alle übergeebenen Gebrauchshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen die Stellungnahme EDERs einzuholen.
  6. Der Kunde verzichtet auf jeden Schadenersatz einschließlich Mangelfolgeschäden, außer er beweist, dass EDER grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt; der Kunde verzichtet weiters auf Produkthaftungsansprüche für Sachschäden, sowie auf den Ersatz jeglicher Vermögensschäden.
  7. Der Kunde ist aufgrund behaupteter Ansprüche aus dem Titel der Garantie, Gewährleistung, des Schadenersatzes oder der Produkthaftpflicht oder sonstiger Rechtsgrundlagen nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Forderungen wird durch die Geltendmachung solcher Rechte nicht berührt. Eine Aufrechnung mit allfälligen behaupteten Gegenforderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
  1. Die von EDER kostenlos zur Verfügung gestellten Serviceprodukte bleiben im Eigentum von EDER. Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, die Serviceprodukte von EDER betreffen, hat der Kunde unverzüglich nach der Zwangsvollstreckung an EDER mitzuteilen. Auch hat der Kunde die Verpflichtung, gegenüber den Ausführenden der Zwangsvollstreckung zu erklären, dass die Serviceprodukte nicht im Eigentum des Kunden stehen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Ausführung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen. Der Kunde verpflichtet sich, EDER hinsichtlich sämtlicher Kosten durch derartige Umstände klag- und schadlos zu halten. Insbesondere hat der Kunde sämtliche Kosten, die EDER für ein allfälliges Exszindierungsverfahren entstehen, zu tragen.
VII. Verzug des Vertragspartners
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Pflegekosten entsprechend der Rechnung rechtzeitig mit 5- tägigem Respiro ohne jeden Abzug zu leisten.
  2. Kommt der Kunde mit einer Entgeltsleistung in Verzug, so ist EDER berechtigt, nochmals eine Frist von 5 Tagen zu setzen und nach erfolglosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfristsetzung ist dann nicht notwendig, wenn der Kunde offenkundig nicht in der Lage ist, die Pflegebeträge zu leisten, namentlich bei Antrag auf Konkurseröffnung, Eröffnung des Konkurses, Abweisung des Konkurses mangels Masse oder vorliegender Aufforderung zur Ablegung eines Vermögensverzeichnisses.
  3. Gerät der Kunde mit einer Entgeltsleistung 3 Monate in Verzug, so hat EDER das Recht die vereinbarten Serviceleistungen vorübergehend einzustellen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich durch diese Aussetzung der Serviceleistungen nicht. Diese vorübergehende Stillegung der Serviceleistungen stellt keine Kündigung dieser Vereinbarung dar.
  4. Für den Fall des berechtigten Rücktritts hat EDER Anspruch auf nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 2/3 des Restauftragswertes, sohin der auf die restliche Laufzeit entfallenden Serviceentgelte.
  5. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist dieser verpflichtet, sämtliche Mahnund Inkassospesen, sei es eines Inkassobüros oder eines von EDER beauftragten Rechtsanwaltes (tarifliche Kosten), mindestens jedoch einen Betrag von € 10,00 für jedes Schreiben oder Telefonat zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Kunde zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes von EDER einen weiteren Pauschalbetrag von € 5,00 für jedes von EDER selbst verfasste Schreiben zu ersetzen.
VIII. Allgemeines
  1. Veränderungen des Standortes von Serviceprodukten sind EDER umgehend bei sonstigem Ausschluss von Ansprüchen schriftlich mitzuteilen.
  2. Bei Auslegen oder Verwenden der Serviceprodukte haftet der Kunde für den Verlust, die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der im Eigentum von EDER stehenden Serviceprodukte jedenfalls wie ein Verwahrer. Der Kunde hat für die ordnungsgemäße Verwahrung zu sorgen. Bei Verlust oder Beschädigung wird dem Kunden laut gültiger Preisliste die Ersatzware berechnet.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die restlichen Bestimmungen nicht; unwirksame Bestimmungen werden durch die wirtschaftlich am nächsten kommenden Bestimmungen ersetzt.
  4. Erfüllungsort für die Lieferung ist Luftenberg.
  5. Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des KSchG oder der EuGVVO entgegenstehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz als Gerichtsstand vereinbart, wobei EDER allerdings auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  6. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das österreichische Recht, ebenso das EU Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.